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Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern

Gemäß DIN EN 858-1 und DIN EN 1999-100 ist eine regelmäßige Inspektion Ihrer Abscheideranlage Pflicht.

Von der Generalinspektion bis zum Wartungsvertrag kümmert unser Meisterbetrieb sich um Ihre Abscheidersysteme

Die Wartungs- und Entsorgungsintervalle sind durch die Behörde festgelegt. Wir empfehlen Ihnen, gemäß der DIN die Abscheideranlage, in jedem Fall vor der Inbetriebnahme und später in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren, eine Generalinspektion durch uns als fachkundigen Betrieb durchführen zu lassen.

Neben der fünfjährigen Generalinspektion ist unser fachkundiges Personal autorisiert, die monatlich zu erfolgende Eigenkontrolle sowie die halbjährliche Wartung einer Leichtflüssigkeitsanlage nach den Richtlinien der zuständigen unteren Wasserbehörde bzw. nach DIN EN 1999-100 sowie in Anlehnung an DIN EN 1610 durchzuführen.

Wir bieten Ihnen an:

  • Generalinspektion (5-jährige Dichtigkeitsprüfung)
  • Sachkundige Ausführung der monatlichen und halbjährlichen Wartung
  • Wartungsvertrag